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Zoo Ordnung

Liebe Zoogäste,

wir sehen uns in der Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Tieren und der Vielfalt der Natur; dies ist die oberste Maxime unserer täglichen Arbeit. Damit sich alle wohl und sicher fühlen, bitten wir um die Beachtung der folgenden Verhaltensregeln.

• Eintrittskarten

Der Zoo darf nur mit gültigen Eintrittskarten über den Eingang betreten werden. Sie berechtigen während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt im Zoo Duisburg.

Anweisungen der Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.  

• Aufsichtspflicht

Kinder unter 12 Jahren und aufsichtsbedürftige Personen dürfen den Zoo nur in Begleitung einer volljährigen aufsichtsberechtigten Person besuchen.

• Besucherwege und Sicherheitsabsperrungen

  1. Das Verlassen der Besucherwege inkl der ausdrücklich für Gäste zugänglich gemachten Bereiche ist untersagt.  
  2. Es ist nicht gestattet, Sicherheitsabsperrungen sowie Barrieren (bspw. Zäune, Wassergräben, Gehegebegrenzungen, Brückengeländer) zu be- und zu übersteigen oder Kinder/Hunde auf Gehegeeinfriedungen zu setzen.
  3. Das Betreten der Grünanlagen und die Beschädigung und/oder Mitnahme von Pflanzen ist untersagt. Viele Pflanzen sind giftig für Zootiere, weshalb sie nicht verfüttert werden dürfen.
  4. Nutzen Sie die für Abfälle und Zigaretten aufgestellten Abfallbehälter. Bitte beachten Sie die Mülltrennung.

• Verhalten gegenüber Tieren

  1. Das Füttern von Tieren auf dem Zoogelände ist untersagt. Jedes Tier erhält von den Tierpflegern artgemäßes, bekömmliches Futter in angemessener Menge.  Ausnahme: die Tiere im Bereich des Streichelzoos dürfen ausschließlich mit Futter aus dem Futterautomaten gefüttert werden.
  2. Vermeiden Sie Störungen der Tiere, bspw. durch übermäßigen Lärm, Klopfen an Scheiben und Werfen von Gegenständen in die Gehege.
  3. Die Mitnahme von Bollerwagen und Kinderwagen auf die Lemureninsel ist nicht gestattet.

• Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

  1. In allen Tierhäusern, Gebäuden (z.B. Toiletten, Luchshütte, Tigerturm, Shop und Gastronomie), Spielplätzen und an ausgewiesenen Orten herrscht Rauchverbot. Das Entfachen von Feuer und das Mitführen von gefährlichen Gegenständen jeglicher Art auf dem Zoogelände sind untersagt.
  2. Das Mitbringen und Benutzen von Fahrrädern, Rollern, Laufrädern, Skateboards,
    E-Scootern, Inlineskates oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist untersagt. Ausgenommen sind Rollstühle, Kinder- und Bollerwagen.
  3. Das Abspielen/Benutzen von Musikgeräten sowie Bälle und Ballspiele sind im Zoo aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

• Spielgeräte und Spielplätze

Beachten Sie bei der Benutzung von Spielgeräten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen die Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise.

• Hunde im Zoo

  1. Hunde sind von montags bis freitags erlaubt, auch wenn auf diese Wochentage ein Feiertag fällt.
  2. Die Hunde sind zu jeder Zeit an der kurzen Leine zu führen und ständig zu beaufsichtigen. Das unbeaufsichtigte Anbinden der Hunde ist nicht gestattet. Hundehalter haften für durch ihren Hund verursachte Schäden.
  3. Die Mitnahme der Hunde in die Tierhäuser oder auf begehbare Anlagen, wie z.B. die Katta-Insel, sowie Spielplätze ist nicht gestattet. Die Hunde dürfen die Besucherwege nicht verlassen.
  4. Zur Vermeidung von Beschmutzungen sind Hundekotbeutel zu benutzen.
  5. Nehmen Sie Rücksicht auf unsere Tiere und achten darauf, dass sich Ihr Hund ruhig verhält.

• Fotografieren und Filmen

  1. Das Fotografieren und Filmen während des Aufenthaltes auf dem Zoogelände ist nur hinsichtlich Tieren, Gebäuden und Landschaften gestattet.
  2. Die Verwendung der Fotografien und Filme darf nur für folgende private Zwecke erfolgen: private gedruckte oder digitale Fotoalben sowie die Veröffentlichung in Fotoforen.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Zoo Duisburg.